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Vereintes Deutschland ..... aber nicht Vereinte Bundeländer...
"Texas Hold'em"-Pokerturniere in Niedersachsen gesetzlich eingeschränkt
Das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg entschied nun, dass die Pokervariante "Texas Hold'em" in Niedersachsen nicht mit dem Gesetz vereinbar sei und somit als Glückspiel verboten wird. Dieses Verbot beschränkt sich auf Turniere ab 15 Euro Startgeld und mögliche Hauptpreise ab einem Wert von 60 Euro.
Damit entschied das Oberverwaltungsgericht genau wie zuvor das Verwaltungsgericht Hannover und begründete seine Entscheidung mit dem Urteil, dass auch diese Pokervariante zufallsabhängig sei. Das Gericht stufte die Pokervariante auch nicht als Geschicklichkeitsspiel ein, wie es oft beworben wird.
Das Gericht ging zwar darauf ein, dass Bluffen, mathematische Kenntnisse und weitere Faktoren den Spielverlauf beeinflussen können, jedoch seien diese für Durchschnittsspieler und deren eventuellen Erfolg nicht von außerordentlicher Bedeutung.